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Textil- und Lederprodukte, Produktionsprozesse und Arbeitsbedingungen unterliegen weltweit unterschiedlichen Gesetzen. Hier finden Sie eine Zusammenfassung der wichtigsten EU-Vorschriften.
Unternehmerische Sorgfaltspflichten

Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD)

Die CSDDD ist eine EU-Richtlinie, die große Unternehmen verpflichtet, entlang ihrer gesamten Lieferkette Menschenrechte zu achten und Umweltstandards einzuhalten. Ziel ist es, nachhaltiges und verantwortungsvolles Wirtschaften zu fördern. Unternehmen müssen Risiken identifizieren, bewerten und Maßnahmen gegen negative Auswirkungen ergreifen.

Das bedeutet konkret:

  • Berücksichtigung aller messbaren Umweltbeeinträchtigungen wie schädliche Bodenveränderungen, schädliche Emissionen, übermäßigen Wasserverbrauch sowie andere Auswirkungen auf die natürlichen Ressourcen
  • Entwicklung eines klimabezogenen Übergangsplans im Einklang mit den Zielen des Pariser Abkommens

Unternehmen sollten sich darauf vorbereiten, die CSDDD-Vorgaben bis 2028 vollständig umzusetzen.

Neben der EU-Richtlinie existieren weitere nationale Regelungen, beispielsweise:

  • Duty of Vigilance Act (Frankreich)
  • Child Labour Due Diligence Act (Niederlande)

Sorgfaltspflichten in der Lieferkette

Was bedeuten Sorgfaltspflichten in den Lieferketten?

Unternehmen tragen Verantwortung für Menschenrechte und Umwelt – nicht nur für die eigenen Geschäftstätigkeit, sondern auch die ihrer Tochtergesellschaften, direkten Geschäftspartner und – bei Anzeichen für Menschenrechtsverletzungen oder Umweltschäden – die ihrer Geschäftspartner. 

Die Sorgfaltspflichten umfassen im Einzelnen:

  • Regelmäßige Risikoanalyse, Priorisierung und Offenlegung
  • Entwicklung von Richtlinien und Präventionsmechanismen
  • Sofortige Minderung und Behebung negativer Auswirkungen
  • Einrichtung sicherer Kommunikationskanäle für Stakeholder
  • Öffentliche Berichterstattung über die Erfüllung der Sorgfaltspflichten

Unsere Lösungen für Ihr Unternehmen

Wir bieten maßgeschneiderte Unterstützung zur Erfüllung Ihrer Due-Diligence-Anforderungen:

Kreislaufwirtschaft

Circular Economy Action Plan (CEAP)

Ein zentraler Bestandteil des EU-Green-Deals ist die Transformation hin zu einer Kreislaufwirtschaft sowie die schrittweise Abschaffung von Einwegprodukten. Zukünftig müssen Produkte so gestaltet sein, dass sie wiederverwendbar, reparierbar und recycelbar sind – und über ihren gesamten Lebenszyklus hinweg möglichst geringe Umweltauswirkungen verursachen.

Abfallmanagement

Rechtliche Entwicklungen wie die Waste Framework Directive (WFD) setzen klare Prioritäten: Die Vermeidung von Abfall steht an oberster Stelle. Daher ist es entscheidend, bereits in der Designphase auf Prinzipien der Kreislaufwirtschaft zu achten.

Die erweiterte Herstellerverantwortung (Extended Producer Responsibility, EPR) verpflichtet Marken dazu, die Kosten für Sammlung, Sortierung und Recycling ihrer Produkte – insbesondere von Textilien – zu tragen. Diese Regelungen unterscheiden sich je nach Land und sind Teil der Abfallrichtlinie sowie der EU-Strategie für nachhaltige und kreislauffähige Textilien. Um den gesetzlichen Anforderungen gerecht zu werden, müssen Unternehmen ihre Abfallmanagementsysteme optimieren und sicherstellen, dass Materialien möglichst wiederverwendet statt entsorgt werden.

Ecodesign for Sustainable Products Regulation (ESPR)

Auch die Ökodesign-Verordnung soll die Kreislaufwirtschaft, Energieeffizienz und andere ökologische Aspekte von Produkten verbessern:

Im Rahmen der Ökodesign-Verordnung ist daher ein Digitaler Produktpass geplant, der u. a. die Verfügbarkeit von Daten zu Lieferkettenpartnern und Umweltdaten voraussetzt.

Unsere Lösungen zur Förderung von Kreislaufwirtschaft:

Nachhaltiges Design

Ecodesign for Sustainable Products Regulation (ESPR)

Die EU Ökodesign-Verordnung zielt darauf ab, Produkte nachhaltiger, langlebiger und besser recycelbar zu machen. Sie fördert die Kreislaufwirtschaft und setzt neue Standards für Resourceneffizienz und ökologische Produktgestaltung.

Anforderungen:

Unsere Lösungen zur Unterstützung von nachhaltigem Design:

Umweltauswirkungen

Zero Pollution Action Plan

Der Zero Pollution Action Plan ist eine zentrale Initiative der Europäischen Kommission im Rahmen des European Green Deal. Ziel ist es, bis 2050 eine Umwelt zu schaffen, in der die Belastung von Luft, Wasser und Boden auf ein Niveau reduziert wird, das Gesundheit, Ökosysteme und planetare Grenzen respektiert.

Wir bieten verschiedene Lösungen an, um Umweltauswirkungen nachhaltig zu verbessern:

Transparenz

Produkt-Labeling und Digitaler Produktpass (DPP)

Für den EU-Green Deal ist Kreislaufwirtschaft und damit Transparenz der beteiligten Akteure in der Lieferkette einer der zentralen Faktoren.

Im Rahmen des digitalen Produktpasses sollen künftig unter anderem folgende produktspezifische Informationen offengelegt werden:

  • Herkunft der Materialien
  • Herstellungsprozesse
  • Lebenszyklus und Entsorgung der Produkte
  • Reparaturmöglichkeiten
  • Recyclingfähigkeit

Wir bieten schon heute Lösungen für Produkte mit transparenter Herkunft und rückverfolgbarer Lieferketten an:

Auto­ma­ti­sier­ter Da­ten­aus­tausch zwi­schen Lie­fe­ran­ten, Her­stel­lern, Mar­ken und Ein­zel­händ­lern

Das Global Textile Scheme (GTS) bietet eine gemeinsame Datenstruktur für digitale Produktpässe in der Textilindustrie. Es wurde in Übereinstimmung mit den neuen EU-Anforderungen entwickelt und unterstützt die Partner in der Lieferkette beim Austausch einheitlicher, maschinenlesbarer Produktinformationen – auf der Grundlage bestehender Systeme und Arbeitsabläufe.

Kommunikation

Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD)

Zuverlässige Daten sind die Grundlage jeder Nachhaltigkeitsstrategie. Die CSRD verpflichtet Unternehmen zur Berichterstattung über ESG-Themen gemäß den Europäischen Standards für Nachhaltigkeitsberichterstattung (ESRS).

Berichtspflichtige Inhalte sind:

  • Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel
  • Treibhausgasemissionen
  • Umweltverschmutzung
  • Menschenrechte und Arbeitsbedingungen
  • Verbraucher- und Endnutzerbelange
  • Geschäftsethik und -verhalten

Produkte, die die benötigte Datenerhebung ermöglichen und eine Verbesserung der sozio-ökologischen Leistung unterstützen:

Empowering Consumers for the Green Transition Directive (EmpCo)

Die Empowering Consumers for the Green Transition Directive (EmpCo) verfolgt das Ziel, Verbraucherinnen und Verbraucher vor irreführenden Umweltaussagen und Kennzeichnungen zu schützen und die Transparenz bei Nachhaltigkeitsaussagen zu erhöhen.

  • Nachhaltigkeitslabels müssen auf zertifizierten Systemen beruhen
  • Werbeaussagen müssen durch herausragende Leistungen belegt sein (z. B. durch OEKO-TEX® Zertifikate)

Verboten sind dagegen:

  • Vage Begriffe wie „umweltfreundlich“ ohne Nachweis
  • Irreführende oder irrelevante Werbung

Mit unseren Lösungen kommunizieren sie rechtssicher – auf Grundlage robuster Standards und Zertifizierungen: