Circular Economy Action Plan (CEAP)
Ein zentraler Bestandteil des EU-Green-Deals ist die Transformation hin zu einer Kreislaufwirtschaft sowie die schrittweise Abschaffung von Einwegprodukten. Zukünftig müssen Produkte so gestaltet sein, dass sie wiederverwendbar, reparierbar und recycelbar sind – und über ihren gesamten Lebenszyklus hinweg möglichst geringe Umweltauswirkungen verursachen.
Abfallmanagement
Rechtliche Entwicklungen wie die Waste Framework Directive (WFD) setzen klare Prioritäten: Die Vermeidung von Abfall steht an oberster Stelle. Daher ist es entscheidend, bereits in der Designphase auf Prinzipien der Kreislaufwirtschaft zu achten.
Die erweiterte Herstellerverantwortung (Extended Producer Responsibility, EPR) verpflichtet Marken dazu, die Kosten für Sammlung, Sortierung und Recycling ihrer Produkte – insbesondere von Textilien – zu tragen. Diese Regelungen unterscheiden sich je nach Land und sind Teil der Abfallrichtlinie sowie der EU-Strategie für nachhaltige und kreislauffähige Textilien. Um den gesetzlichen Anforderungen gerecht zu werden, müssen Unternehmen ihre Abfallmanagementsysteme optimieren und sicherstellen, dass Materialien möglichst wiederverwendet statt entsorgt werden.
Ecodesign for Sustainable Products Regulation (ESPR)
Auch die Ökodesign-Verordnung soll die Kreislaufwirtschaft, Energieeffizienz und andere ökologische Aspekte von Produkten verbessern:
- Verbesserung der Haltbarkeit und Reparierbarkeit von Produkten
- Energie- und Ressourceneffizienz verbessern
- Substances of Concern (SOC), die u. a. die Kreislauffähigkeit beeinträchtigen
- Regeln für einen CO2-Fußabdruck und Umweltauswirkungen setzen
- Die Verfügbarkeit von Nachhaltigkeitsinformationen zu Produkten verbessern
Im Rahmen der Ökodesign-Verordnung ist daher ein Digitaler Produktpass geplant, der u. a. die Verfügbarkeit von Daten zu Lieferkettenpartnern und Umweltdaten voraussetzt.
Unsere Lösungen zur Förderung von Kreislaufwirtschaft: