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Neutrale Wirksamkeits­prüfungen.

Voraussetzung für die Zulassung von Produkten im Rahmen der europäischen Biozidverordnung ist der Nachweis ihrer hinreichenden Wirksamkeit. Zur besseren Übersicht existieren sowohl vom Robert-Koch-Institut (RKI) als auch vom Verbund für Angewandte Hygiene e.V. (VAH) geführte Listen mit geprüften und anerkannten Desinfektionsverfahren. Zur Aufnahme in diese Listen sowie zur allgemeinen Wirksamkeitsprüfung bieten wir Prüfungen nach geltenden europäischen Normen sowie nach den standardisierten Methoden des VAH an.

Anwendung finden unsere Labortests unter anderem bei der Prüfung und Beurteilung desinfizierender Waschverfahren und Desinfektionsmittel für Industrie und Haushalt, wobei unterschiedliche Anforderungen und Vorgaben beachtet werden müssen.

In Hohenstein verfügen wir über mikrobiologische Labore und Testverfahren sowie das notwendige Know-how, um Prüfungen chemischer Desinfektionsmittel und Antiseptika durchzuführen bzw. deren Wirksamkeitsnachweis zu erbringen, zum Beispiel nach DIN EN 13727. Hohenstein ist für die geforderten mikrobiologischen Untersuchungen akkreditiert und bietet differenzierte Prüfungen auf Bakterien, Schimmelpilze und Hefen.

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