Türkiye
Bangladesh
India
Việt Nam
Indonesia
پاکستان
中国
schließen

Über die EmpCo-Richtlinie

Richtlinie (EU) 2024/825
Was ist die EmpCo-Richtlinie?

Was ist die Richtlinie zur Stärkung der Verbraucher für den ökologischen Wandel (EmpCo)?

Die Richtlinie (EU) 2024/825, bekannt als Richtlinie zur Stärkung der Verbraucher für den ökologischen Wandel, verschärft die EU-Verbraucherschutzvorschriften gegen irreführende Geschäftspraktiken. Sie ändert das bestehende EU-Verbraucherrecht, um Greenwashing und unklare Nachhaltigkeitskommunikation zu bekämpfen, einschließlich der Verwendung von Umwelt- und Sozialangaben und Nachhaltigkeitslabels auf Konsumgütern wie Textilien und Bekleidung.

Die Richtlinie genehmigt oder zertifiziert keine Produkte oder Zertifizierungssysteme. Stattdessen legt sie Bedingungen fest, unter denen Nachhaltigkeitsangaben und -kennzeichnungen insbesondere in der Kommunikation zwischen Unternehmen und Verbrauchern in der EU verwendet werden dürfen.

Wer ist betroffen?

Wer muss die EmpCo-Richtlinie einhalten?

Kurz gesagt: Jeder, der an Verbraucher in der EU verkauft

Die Richtlinie gilt für Geschäftspraktiken zwischen Unternehmen und Verbrauchern in der EU. Das bedeutet:

  • Unternehmen mit Sitz in der EU, die Textilprodukte an Verbraucher in der EU vermarkten.
  • Unternehmen außerhalb der EU, deren Produkte direkt oder über EU-Einzelhändler an Verbraucher in der EU vermarktet werden.

Wenn Nachhaltigkeitsangaben oder -kennzeichnungen in der Vermarktung, Verpackung oder Online-Kommunikation für die EU verwendet werden, sind diese Vorschriften relevant.

Regulierte Kriterien

Was regelt die Richtlinie?

Aussagen zu Umwelt- und sozialen Aspekten

Die Richtlinie (EU) 2024/825 erweitert die bestehende Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken (UCPD 2005/29/EG) um eine Liste von Produktmerkmalen, die Verbraucher nicht irreführen dürfen. Dazu gehören Aussagen und Informationen in Bezug auf:

  • Umweltleistung (z. B. Chemikaliensicherheit, Recyclinganteil, Ressourcennutzung)
  • Soziale Verantwortung (z. B. verantwortungsvolle Produktion, Arbeitsbedingungen)
  • Produktlebensdauer und Kreislaufwirtschaft (z. B. Haltbarkeit, Reparaturfähigkeit, Langlebigkeit, Recyclingfähigkeit)
  • Verwendung von Nachhaltigkeitssiegeln, Prüfzeichen für Zertifizierungen und Vertrauenslabels

Allgemeine oder vage Umweltaussagen wie „umweltfreundlich“ oder „nachhaltig“ können als irreführend angesehen werden, sofern sie nicht eindeutig begründet und erläutert werden.

Zeitplan & Umsetzung

Wann und wie wird die EmpCo-Richtlinie umgesetzt?

Im September 2026 durch die EU-Mitgliedstaaten
  • 27. März 2026: Frist für die Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/825 in nationales Recht durch die EU-Mitgliedstaaten
  • 27. September 2026: Inkrafttreten der Vorschriften
  • Durchsetzung durch die nationalen Verbraucherschutzbehörden, wobei die Sanktionen auf Ebene der Mitgliedstaaten festgelegt werden

Inwiefern steht OEKO-TEX® mit der Richtlinie in Zusammenhang?

Unabhängig überprüfte und transparente Aussagen

Die Richtlinie (EU) 2024/825 verlangt, dass Nachhaltigkeitskennzeichnungen, die in der Verbraucherkommunikation verwendet werden, auf glaubwürdigen, transparenten und unabhängig überwachten Systemen basieren. Zu den wichtigsten Anforderungen gehören:

  • Unabhängige Überprüfung durch Dritte
  • Objektive und transparente Kriterien
  • Kompetente Prüf- und Zertifizierungsorganisationen
  • Kontinuierliche Überwachung ohne Interessenkonflikte

Die OEKO-TEX® Zertifizierungen und Produktlabels sind durch ihre Governance-Struktur, ihr Konzept der Überprüfung durch unabhängige Dritte und ihr Akkreditierungsmodell auf diese Anforderungen abgestimmt. Wenn die Labels korrekt für die Produkte verwendet werden, für die sie tatsächlich gelten, bietet OEKO-TEX® EmpCo-konforme Nachhaltigkeitsangaben.

Unabhängigkeit und Überprüfung

Eine zentrale Anforderung der Richtlinie ist, dass Nachhaltigkeitskennzeichnungen nicht von kommerziellen Interessen beeinflusst werden dürfen.

  • OEKO-TEX® ist eine rechtlich von den autorisierten Prüfinstituten (wie Hohenstein) und Konformitätsbewertungsstellen getrennte Einheit.
  • Zugelassene OEKO-TEX® Institute führen Prüf- und Zertifizierungsaktivitäten unabhängig durch.
  • Diese Institute sind nach ISO/IEC 17025 akkreditiert, was die technische Kompetenz und Unparteilichkeit der Laboraktivitäten gewährleistet.

Die OEKO-TEX® Struktur entspricht der Anforderung der Richtlinie nach einer objektiven Überwachung der Zertifizierungen durch Dritte.

Was bedeutet die EmpCo-Richtlinie für Marken?

Für Marken und Einzelhändler, die Textilprodukte an Verbraucher in der EU vermarkten, ergeben sich aus der Richtlinie folgende Anforderungen:

  • Nachhaltigkeitsangaben und -kennzeichnungen müssen korrekt, spezifisch und überprüfbar sein.
  • Gemachte Angaben müssen sich auf den Rahmen der jeweiligen Zertifizierung bzw. der entsprechenden Testdaten beziehen.
  • Allgemeine Umweltangaben ohne klare Begründung bergen ein erhöhtes regulatorisches Risiko.
  • Nachhaltigkeitskennzeichnungen sollten auf glaubwürdigen, unabhängig überwachten Zertifizierungen basieren.

Die OEKO-TEX® Zertifizierungen und Produktlabels bieten eine unabhängige Überprüfung durch Dritte, auf die sich Marken bei der Kommunikation spezifischer Produkteigenschaften verlassen können. Aus diesem Grund hat OEKO-TEX® strenge, seit langem etablierte Regeln für die Verwendung seiner Kennzeichnungen und Angaben, die durch klare Richtlinien für die Kennzeichnung und Kommunikation unterstützt werden. Marken und Einzelhändler sind dafür verantwortlich, dass die Angaben sowohl den Zertifizierungsumfang als auch das Produkt selbst genau widerspiegeln.

Häufig gestellte Fragen

OEKO-TEX® und die Richtlinie zur Stärkung der Verbraucher für den ökologischen Wandel

Welche Unternehmen sind von der Richtlinie (EU) 2024/825 betroffen?
Alle Unternehmen, deren Produkte direkt oder über EU-Einzelhändler an Endverbraucher in der EU vermarktet werden, können von der Richtlinie in Bezug auf die in der EU-Kommunikation verwendeten Angaben und Kennzeichnungen betroffen sein.

Macht die OEKO-TEX® Zertifizierung ein Produkt konform mit der Richtlinie?
Die OEKO-TEX® Zertifizierung kann die Konformität unterstützen, indem sie eine unabhängige Überprüfung bestimmter Produkteigenschaften durch Dritte ermöglicht. Die Marken bleiben jedoch dafür verantwortlich, dass alle Angaben korrekt sind und richtig verwendet werden.

Können OEKO-TEX® Labels weiterhin im EU-Marketing verwendet werden?
Ja, sofern sie im Einklang mit ihrem definierten Anwendungsbereich und ihren Regeln verwendet werden. Die Richtlinie verlangt, dass Nachhaltigkeitslabels glaubwürdig, transparent und unabhängig überwacht sind.

Sind allgemeine Angaben wie „umweltfreundlich” weiterhin zulässig?
Allgemeine Umweltaussagen können als irreführend angesehen werden, wenn sie nicht eindeutig belegt und erklärt werden. Die Verwendung spezifischer, verifizierter Angaben ist mit einem geringeren Risiko verbunden.

Gilt die Richtlinie auch für soziale Angaben?
Ja, die Richtlinie (EU) 2024/825 enthält auch Anforderungen zur Verhinderung von „Social Washing“.

Gilt die Richtlinie auch für Angaben zur Langlebigkeit?
Wenn Langlebigkeit im Zusammenhang mit einer Umweltaussage erwähnt wird, z. B. „Langlebigkeit spart Ressourcen“, fällt dies ebenfalls in den Anwendungsbereich der Richtlinie und muss deren Anforderungen entsprechen.

Ist dies dasselbe wie die Richtlinie über umweltbezogene Angaben?
Nein. Die Richtlinie (EU) 2024/825 wurde bereits verabschiedet und legt grundlegende Verbraucherschutzvorschriften fest. Die Richtlinie über umweltbezogene Angaben ist ein separater Vorschlag, der darauf abzielt, detailliertere Anforderungen für umweltbezogene Angaben einzuführen.

Brauchen Sie Unterstützung? – kontaktieren Sie unsere Hohenstein experten