Welche Unternehmen sind von der Richtlinie (EU) 2024/825 betroffen?
Alle Unternehmen, deren Produkte direkt oder über EU-Einzelhändler an Endverbraucher in der EU vermarktet werden, können von der Richtlinie in Bezug auf die in der EU-Kommunikation verwendeten Angaben und Kennzeichnungen betroffen sein.
Macht die OEKO-TEX® Zertifizierung ein Produkt konform mit der Richtlinie?
Die OEKO-TEX® Zertifizierung kann die Konformität unterstützen, indem sie eine unabhängige Überprüfung bestimmter Produkteigenschaften durch Dritte ermöglicht. Die Marken bleiben jedoch dafür verantwortlich, dass alle Angaben korrekt sind und richtig verwendet werden.
Können OEKO-TEX® Labels weiterhin im EU-Marketing verwendet werden?
Ja, sofern sie im Einklang mit ihrem definierten Anwendungsbereich und ihren Regeln verwendet werden. Die Richtlinie verlangt, dass Nachhaltigkeitslabels glaubwürdig, transparent und unabhängig überwacht sind.
Sind allgemeine Angaben wie „umweltfreundlich” weiterhin zulässig?
Allgemeine Umweltaussagen können als irreführend angesehen werden, wenn sie nicht eindeutig belegt und erklärt werden. Die Verwendung spezifischer, verifizierter Angaben ist mit einem geringeren Risiko verbunden.
Gilt die Richtlinie auch für soziale Angaben?
Ja, die Richtlinie (EU) 2024/825 enthält auch Anforderungen zur Verhinderung von „Social Washing“.
Gilt die Richtlinie auch für Angaben zur Langlebigkeit?
Wenn Langlebigkeit im Zusammenhang mit einer Umweltaussage erwähnt wird, z. B. „Langlebigkeit spart Ressourcen“, fällt dies ebenfalls in den Anwendungsbereich der Richtlinie und muss deren Anforderungen entsprechen.
Ist dies dasselbe wie die Richtlinie über umweltbezogene Angaben?
Nein. Die Richtlinie (EU) 2024/825 wurde bereits verabschiedet und legt grundlegende Verbraucherschutzvorschriften fest. Die Richtlinie über umweltbezogene Angaben ist ein separater Vorschlag, der darauf abzielt, detailliertere Anforderungen für umweltbezogene Angaben einzuführen.
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