Risiken minimieren, Gewinne maximieren.
An textile Materialien, die als Persönliche Schutzausrüstung (PSA) zum Einsatz kommen, werden höchste Anforderungen gestellt. Ein neutral geprüftes und zertifiziertes Produkt ist hier die Voraussetzung, um in einem heiß umkämpften Markt zu überleben.
Unter Verwendung von Anforderungsnormen und technischen Spezifikationen zertifiizieren wir Ihre Produkte gemäß der Verordnung (EU) 2016/425 über persönliche Schutzausrüstungen. Diese definiert unter anderem klar, was bei der Herstellung und bei der Bereitstellung im Europäischen Wirtschaftsraum beachtet werden muss. Die von uns zertifizierte Produktpalette umfasst dabei von Schutzbekleidung für die Feuerwehr über Hitze-, Kälte-, Wetterschutz- und Warnbekleidung bis hin zu sonstiger persönlicher Schutzausrüstung wie Schutzbekleidung gegen flüssige Chemikalien oder Elektrostatik, Schnittschutz- und Schweißerschutzbekleidung und Schutzhandschuhe.
Die EU-Verordnung unterscheidet dabei zwischen drei Kategorien:
PSA-Kategorie I (geringfügige Risiken)
Persönliche Schutzausrüstungen, bei denen der Benutzer selbst die Wirksamkeit gegenüber geringfügigen Risiken beurteilen kann und deren Wirkung, wenn sie allmählich eintritt, vom Benutzer rechtzeitig und ohne Gefahr wahrgenommen werden kann (z.B. Schutzkleidung zum Schutz gegen Regen oder Handschuhe für Gartenarbeiten).
PSA-Kategorie II
Persönliche Schutzausrüstungen, die weder der Kategorie I noch der Kategorie III zuzuordnen sind (z. B. hochsichtbare Warnkleidung oder Schutzhandschuhe gegen mechanische Risiken)
PSA-Kategorie III (hohe/tödliche Risiken)
Persönliche Schutzausrüstungen, die gegen tödliche Gefahren oder ernste und irreversible Gesundheitsschäden schützen sollen, und bei denen der Benutzer die unmittelbare Wirkung der Gefahr nicht selbst rechtzeitig erkennen kann (z.B. Schutzkleidung für die Feuerwehr oder Feuerwehrschutzhandschuhe).
Zertifikate und Bescheinigungen im Produktbereich PSA
EU-Baumusterprüfbescheinigung
Eine EU-Baumusterprüfbescheinigung wird von einem Notified Body ausgestellt, wenn das Produkt Harmonisierungsrechtsvorschriften der europäischen Union unterliegt und eine EU-Baumusterprüfung als Konformitätsbewertungsverfahren vorgesehen ist (für PSA Kat. II und III).
Produktbescheinigung
Eine Produktbescheinigung wird von einer Zertifizierungsstelle ausgestellt, wenn das Produkt Harmonisierungsrechtsvorschriften der europäischen Union unterliegt und keine EU-Baumusterprüfung als Konformitätsbewertungsverfahren vorgesehen ist (für PSA Kat. I).
Bestätigungen
Die Bestätigung wird für Produkte ausgestellt, die keiner EU-Verordnung oder -Richtlinie unterliegen.
HuPF-Bescheid (für Produkte) und HuPF-Bescheinigung (für Materialien / Vorprodukte)
Die HuPF (Abkürzung für "Herstellungs- und Prüfungsbeschreibung für eine universelle Feuerwehrschutzbekleidung") ist eine für die Feuerwehr in Deutschland geltende Ausführungsnorm für Schutzkleidung als Teil der persönlichen Ausrüstung von Feuerwehrangehörigen. Grundlage zur Beantragung eines HuPF-Bescheides Teil 1 bzw. 4 für ein Produkt ist die Vorlage einer für dieses Produkt gültigen Baumusterprüfbescheinigung in Verbindung mit der Erfüllung der Anforderungen der EN 469. Entsprechendes gilt für HuPF-Teil 2 bzw. 3, für welche die Anforderungen der EN ISO 11612 erfüllt sein müssen.
Sicherheit auf allen Ebenen.
Persönliche Schutzausrüstung muss vor allem Sicherheit geben. Aber auch andere Aspekte tragen zur einer erfolgreichen Markteinführung und der Verlässlichkeit eines Produktes bei. Eine Balance von Funktion, Design und Nachhaltigkeit ist entscheidend.
Downloads
- Informationen über die Zertifizierungsprogramme einschließlich Evaluierungsverfahren, Regeln und Verfahren zur Erteilung, Aufrechterhaltung der Zertifizierung, Erweiterung oder Einschränkung des Geltungsbereichs der Zertifizierung, Aussetzung, Zurückziehung oder Verweigerung der Zertifizierung
- Allgemeine Informationen über die Gebühren
- Eine Beschreibung der Rechte und Pflichten der Antragsteller und Kunden, einschließlich Anforderungen, Einschränkungen oder Beschränkungen zur Nutzung des Namens und des Zertifizierungszeichens der Zertifizierungsstelle sowie der Art und Weise, wie auf die Zertifizierung Bezug genommen wird
- Informationen zu Verfahren zum Umgang mit Beschwerden und Einsprüchen
Hinweis: Die Zertifizierungsstelle erhält keine finanzielle Unterstützung (DIN EN ISO/IEC 17065:2013-01, Abschnitt 4.6 b)).